Teilnahmebedingungen
 Hochzeitsmesse Neustrelitz

Hochzeits- und Kreativdienstleister haben die Möglichkeit, sich über das Bewerbungsformular als Aussteller für die Hochzeitsmesse Neustrelitz zu bewerben.

Die Auswahl der Aussteller erfolgt durch die Veranstalterin Jula Welzk von Lichtblicke – Jula Welzk. Grundlage der Entscheidung ist die sorgfältige Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Mit dem Absenden der Bewerbung bestätigt der Bewerber, dass er die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Diese gelten sowohl für den Aussteller selbst als auch für alle Personen, die in seinem Auftrag während der Veranstaltung tätig sind.

Alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits-, gewerbe- und sicherheitsrechtliche Vorschriften (z. B. Brandschutz, Unfallverhütung sowie korrekte Firmenkennzeichnung und Preisangaben), müssen eingehalten werden.

Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Teilnahme schriftlich bestätigt und eine entsprechende Rechnung ausstellt.

Der Veranstalter behält sich vor, eine bereits erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht mehr erfüllt sind. Sollte ein Aussteller trotz zweifacher Mahnung offene Rechnungen nicht begleichen, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Änderungen und höhere Gewalt

Sollten außergewöhnliche oder nicht vorhersehbare Ereignisse eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und eine Durchführung der Veranstaltung erschweren oder unmöglich machen, behält sich der Veranstalter folgende Maßnahmen vor:

  • Absage der Veranstaltung vor Beginn
  • Verlegung des Veranstaltungstermins
  • Verkürzung der Veranstaltungsdauer

Aussteller können in solchen Fällen keine Auflösung des Vertrages oder eine Reduzierung der Teilnahmegebühr verlangen.

Der Veranstalter wird wichtige Entscheidungen dieser Art sorgfältig prüfen und alle Beteiligten so früh wie möglich darüber informieren. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Rücktritt durch den Aussteller

Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen.

Für mögliche Rückerstattungen der Teilnahmegebühr ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingeht.

Rücktritt innerhalb von 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Zeitraum nicht möglich.

Rücktritt früher als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Kann der Veranstalter den freigewordenen Standplatz an einen gleichwertigen Ersatzteilnehmer vergeben, werden 50 % der bereits gezahlten Teilnahmegebühr zurückerstattet.

In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.

Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Zuteilung der Standflächen

Die Aussteller sind über die räumlichen Gegebenheiten der Veranstaltungsräume informiert und akzeptieren die vom Veranstalter zugewiesene Standfläche.

Der Veranstalter bemüht sich um eine ausgewogene Mischung der Aussteller sowie um eine gute Besucherführung innerhalb der Messe.

Weitergabe von Standflächen

Ein zugewiesener Standplatz darf ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht an Dritte weitergegeben werden.

Ebenso ist es nicht gestattet, an einem Stand Werbung für nicht angemeldete Unternehmen oder Dienstleister zu machen.

Teilnahmegebühren

Die Kosten für eine Teilnahme an der Hochzeitsmesse Neustrelitz betragen:

  • 5 m² Ausstellungsfläche: 400 € zzgl. MwSt.
  • 10 m² Ausstellungsfläche: 650 € zzgl. MwSt.
  • Standflächen im Außenbereich werden individuell vereinbart werden.

Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung vollständig zu begleichen.


Die Rechnung wird nach der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme an der Hochzeitsmesse Neustrelitz ausgestellt.

Gestaltung und Ausstattung der Stände

Alle präsentierten Produkte und Dienstleistungen müssen thematisch zur Hochzeit oder zum Bereich Hochzeit und Events passen.

Die Gestaltung des Messestandes liegt grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers. Dabei sind die Vorgaben des Veranstalters zu berücksichtigen, um ein harmonisches Gesamtbild der Messe zu gewährleisten.

Der Aussteller verpflichtet sich, Größe und Gestaltung seines Standes vorab mit dem Veranstalter abzustimmen. Die zugewiesene Standfläche darf nicht überschritten werden.

Aufbau der Messestände

Der Aufbau des Standes muss am Veranstaltungstag spätestens bis 10:00 Uhr abgeschlossen sein.

Alle Materialien, die für den Aufbau oder die Dekoration verwendet werden, sollten aus Sicherheitsgründen möglichst schwer entflammbar sein.

Abbau der Stände

Ein vorzeitiger Abbau des Standes vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ist nicht erlaubt.

Sollte ein Aussteller dennoch vorzeitig abbauen, kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der Standgebühr erhoben werden.

Nach Veranstaltungsende muss der Standplatz spätestens bis 20:00 Uhr vollständig geräumt und sauber hinterlassen werden.

Der Veranstalter behält sich vor, den Standplatz vor und nach der Veranstaltung zu kontrollieren. Schäden an Wänden, Böden oder Einrichtungen sowie eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung können dem Aussteller in Rechnung gestellt werden.

Individuelle Sonderregelungen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.

Betreuung des Messestandes und Ablauf der Veranstaltung

Während der gesamten Öffnungszeiten der Messe muss jeder Stand ausreichend betreut werden und für Besucher zugänglich sein.

Der Aussteller ist selbst für die Beaufsichtigung seines Standes verantwortlich.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgütern oder Standmaterialien. Es wird empfohlen, entsprechende Versicherungen eigenständig abzuschließen.

Der Aussteller ist nicht berechtigt, in den organisatorischen Ablauf der Veranstaltung einzugreifen.

Technische Versorgung

Die Veranstaltungsräume verfügen über eine allgemeine Grundbeleuchtung.

Falls besondere Beleuchtung oder technische Ausstattung benötigt wird, liegt die Organisation hierfür beim jeweiligen Aussteller.

Der Standinhaber haftet für Schäden, die durch nicht genehmigte oder unsachgemäß installierte Strom- oder Technikanschlüsse entstehen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Unterbrechungen oder Schwankungen in der Strom-, Wasser- oder sonstigen technischen Versorgung.

Haftung und Versicherung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er gesetzlich verantwortlich gemacht werden kann.

Für Schäden an Ausstellungsgütern, Standmaterialien oder sonstigen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Den Ausstellern wird empfohlen, sowohl ihr Ausstellungsgut als auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.

Ausschank und Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken

Der Verkauf oder Ausschank von Getränken und Speisen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Abgesehen von kleinen kostenlosen Kostproben müssen entsprechende Genehmigungen beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim jeweiligen Aussteller.

Eventuell anfallende Gebühren, Steuern oder behördliche Auflagen trägt der Aussteller selbst.

Foto- und Videoaufnahmen

Mit der Teilnahme an der Hochzeitsmesse Neustrelitz erklären sich Aussteller damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können.

Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung sowie für Veröffentlichungen in Printmedien, auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken verwendet werden.

Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche eines Ausstellers gegenüber dem Veranstalter müssen spätestens zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden.

Nach Ablauf dieser Frist können entsprechende Ansprüche nicht mehr berücksichtigt werden.

Änderungen der Teilnahmebedingungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.

Stand: 2026
Lichtblicke – Jula Welzk
Gewerbepark Ost 4
17235 Neustrelitz

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